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Beitrag vom 16.08.2019
100 Jahre Frauenwahlrecht – Publikation des Berliner Abgeordnetenhauses zum Jubiläum. Vorwort von Dr. Barbara von Hindenburg
AVIVA-Redaktion
Die am 17. Juli 2019 erschienene Broschüre erinnert an die ersten gleichberechtigten Wahlen in Deutschland vor 100 Jahren. Über den Einblick in historische Entwicklungen hinaus liefert ein Diskussionsbeitrag zwischen den Vizepräsidentinnen des Abgeordnetenhauses Dr. Manuela Schmidt und Cornelia Seibeld mit der Stadtältesten Marianne Birthler und der Vorsitzenden der Überparteilichen Fraueninitiative Carola von Braun auch Input zu aktuellen Debatten.
Deutschland vor 100 Jahren
Nach Ende des Ersten Weltkrieges und dem Sturz der Monarchie erließ die Übergangsregierung, der Rat der Volksbeauftragten, am 12. November 1918 ein neues Wahlgesetz. Es sprach endlich auch Frauen das Wahlrecht zu. Am 19. Januar 1919 konnten die Frauen bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung erstmals von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen.
Ãœber 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben ihre Stimme ab. Es kandidierten 300 Frauen. Von den insgesamt 423 Abgeordneten zogen 37 Frauen in die Nationalversammlung ein.
Zitiert werden soll an dieser Stelle die Worte der (später von den Nazis in die Emigration gezwungenen) Sozialdemokratin Marie Juchacz. Sie war die erste Frau, die 1919, am 19. Februar 1919, im Reichstag das Wort ergriff und eine Rede in der Nationalversammlung hielt. Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen war erst kurz zuvor, mit Beginn der Weimarer Republik, eingeführt worden. In ihrer Rede kritisiert sie offen das Unrecht, die Hälfte der Bevölkerung von der politischen Teilhabe auszuschließen: Überliefert ist: "Meine Herren und Damen! Es ist das erste Mal, dass in Deutschland die Frau als freie und gleiche im Parlament zum Volke sprechen kann […]. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."
Die Einführung des Frauenwahlrechts war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung – doch das Ziel ist noch nicht erreicht, was auch die Historikerin und Publizistin Dr. Barbara von Hindenburg in ihrem Geleitwort der Broschüre betont:
"Viele Beiträge zum 100-jährigen Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts erinnern aber auch daran, dass der Weg zur Gleichberechtigung noch nicht zu Ende ist. Auf vielen Gebieten wird nach wie vor für die Gleichberechtigung gestritten. Die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen und die geringe Vertretung von Frauen in DAX-Vorständen sind aktuelle Themen, die auch bei der Feier im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Sprache kamen."
Von Hindenburg sieht aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und das 100-jährige Jubiläum jedoch auch positiv entgegen:
"Die Jubiläumsfeiern und Aktionen 2018/19 werden hoffentlich dazu beitragen, dass wir uns auch an Namen großer Vorkämpferinnen unserer demokratischen Geschichte erinnern werden. [...] Wir dürfen uns ihrer und anderer Vorstreiterinnen dankbar und freudig erinnern und weiter für Frauenrechte eintreten."
Inhalt der Broschüre
Sabine Schudoma, die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs sowie des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hielt die Festrede zur Auftaktveranstaltung zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 7. März 2018. Ihre Rede, ebenso wie die von Parlamentspräsident Ralf Wieland sind in der Broschüre "100 Jahre Frauenwahlrecht" in voller Länge abgedruckt.
Der Diskussionsbeitrag zwischen den beiden Vizepräsidentinnen des Abgeordnetenhauses Dr. Manuela Schmidt und Cornelia Seibeld mit der Stadtältesten Marianne Birthler und der Vorsitzenden der Überparteilichen Fraueninitiative Carola von Braun führt in aktuelle Debatten ein: Wie gestaltet sich die Situation für Frauen in der Politik heute? Und was würde sich verändern, wenn Frauen die Hälfte aller Plätze in den Parlamenten besetzen würden?
Dr. Barbara von Hindenburg beleuchtet zudem die Biografien und Erlebnisse der ersten Parlamentarierinnen der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung und des Preußischen Landtags von 1919 bis 1933.
Die Publikation umfasst 56 Seiten und ist kostenfrei erhältlich. Sie kann per E-Mail im Referat Öffentlichkeitsarbeit unter oeffentlichkeitsarbeit@parlament-berlin.de oder telefonisch unter 030 - 2325 1064 bestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 17.07.19
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